Gemeindestiftung Mistelbach
Vor der Novembersitzung des Mistelbacher Gemeinderats tagte zunächst der Stiftungsrat der Gemeindestiftung Mistelbach. Personell ist das Gremium deckungsgleich. Einmal im Jahr schüttet die Stiftung Gelder an die Mistelbacher Vereine und Kirchen aus, die sich zuvor mit ihrem Projekten beworben konnten. Finanziell unterstützt wird die Stiftung durch den Windpark "Pettendorfer Rangen". Seit Gründung der Stiftung konnten so mit Windenergie über 60.000 Euro ausgezahlt werden.
In diesem Jahr wurden Zuwendung in Höhe von 24.500 Euro beschlossen:
Auf Antrag des SPD-Ortsvereins soll das gemeindliche Geschirr im kommenden Jahr in neue Kisten kommen und der Bestand wieder aufgefüllt werden. Die Anschaffung von zwei weiteren Pavillons und eines weiterer Kühlschrankes sollen ebenfalls geprüft werden. Ein Toilettenwagen und Barelemente werden zu einem späteren Zeitpunkt im Gremium nochmals behandelt. Der Transport der Bierzeltgarnituren bereitet den meisten Vereinen Probleme, auch hier soll zukünftig eine Lösung gefunden werden.
Gemeinderat
Zu Beginn der Sitzung wurden dem Gemeinderat von Architekt Harald Bauer (b+ Architekten) die Ergebnisse der Vorplanungen zum Neubau des Feuerwehrgerätehaus vorgestellt. Angedacht ist ein Holzbau mit einer Bruttofläche von 899 Quadratmetern. Ein nachhaltiges Bauwerk mit drei Fahrzeugstellplätzen, einem überdachten Waschplatz und reichlich Platz für alle notwendigen Räume für Umkleiden, Technik, Büros und Sozialtrakt. Die erste Kostenschätzung beträgt 3,265 Mio. Euro. An Fördermitteln im Bereich Feuerwehr werden rund 411.000 Euro erwartet und eine niedrige sechststellige Summe aus dem Bayerischen Holzbauförderprogramm (BayFHolz). Jetzt gilt es tiefer in die Planungen einzusteigen.
Danach ging es um eine neue Wasserabgabesatzung. Die Verwaltung listete die Defizite der letzten Jahre auf und zeigte anhand einer Kalkulation mögliche Zukunftsmodelle auf. Das Gremium zeigte sich gespalten. Während ein Teil weiterhin einen politischen Wasserpreis befürwortete, damit die Preissteigerung nicht so extrem ausfallen würde, lehnte die SPD-Fraktion dies ab. Damit kam es an diesem Abend nicht zu einer Entscheidung. Die Verwaltung hat bis zur nächsten Sitzung den Auftrag, zu prüfen, ob die Möglichkeiten besteht, die Abschreibungszeiträume und die kalkulatorischen Zinsen zu ändern. Die Bürger müssen sich in jedem Fall auf eine Erhöhung einstellen.
Zum 1. Januar 2025 tritt die neue Grundsteuer in Kraft. Hierzu hat der Gemeinderat die Hebesätze neu festlegen müssen. Unter dem Grundsatz der Aufkommensneutralität für die Gemeinde wurden folgende Sätze beschlossen: Grundsteuer A 165 v.H. (statt bislang 310 v.H.), Grundsteuer B 180 v.H. (statt bislang 310 v.H.). Die Gewerbesteuer bleibt konstant bei 310 v.H. Diese Sätze werden jährlich vom Gemeinderat festgelegt. Nachjustierung kann es geben, noch sind nicht alle Messbeträge in der Verwaltung eingegangen. Die Gemeinde kann nur die Hebesätze festlegen und hier aufkommensneutral handeln. Es wird Gewinner und Verlierer bei der neuen Grundsteuer geben, dies liegt jedoch nicht im Einflussbereich der Kommune.
Außerdem wurde der Jahresantrag der Städtebauförderung für das Jahr 2025 beschlossen. Hier starten im kommenden Jahr die Arbeiten im Bereich der Ortskernsanierung rund um den Hirtenstein. Die Jagdgenossenschaft Mistelbach wird finanziell für ihren Einsatz bei der Pflege und Instandhaltung der Feld- und Waldwege mit 3.250 € unterstützt. Für das 900-jährige Jubiläum der Gemeinde im kommenden Jahr wurde ein Jubiläumslogo erstellt. Den örtlichen Vereinen und Kirchen ist es gestattet dieses Logo im Rahmen des Jubiläumsjahres zu verwenden, eine private Nutzung ist ausgeschlossen.
Bekanntgaben des Bürgermeisters: